(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen dune-wren, Musterstraße 42, 10115 Berlin (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Dienstleistungen im Bereich der digitalen Fotoarchivierung.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Durch das Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail gibt der Auftraggeber ein unverbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Anbieters oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung.
(2) Der Anbieter erbringt folgende Kernleistungen:
(3) Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Schriftform.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei umfangreichen Projekten kann eine Anzahlung von bis zu 50% des geschätzten Auftragswertes vereinbart werden.
(1) Die digitalisierten Dateien werden dem Auftraggeber per Download-Link, auf einem Datenträger oder über den Cloud-Speicher zur Verfügung gestellt.
(2) Originalmaterialien werden nach Abschluss der Arbeiten an den Auftraggeber zurückgegeben, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Der Anbieter haftet für ordnungsgemäße Verpackung und versicherten Versand der Originalmaterialien.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Anbieter alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Materialien und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an den zur Digitalisierung überlassenen Materialien verfügt.
(3) Der Auftraggeber informiert den Anbieter unverzüglich über Änderungen in den Projektanforderungen.
(1) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Anbieter haftet für Schäden an Originalmaterialien bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Auftrag, es sei denn, der Auftraggeber hat einen höheren Versicherungswert angegeben und eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Auftragsausführung zur Kenntnis gelangenden Informationen und Materialien vertraulich zu behandeln.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.
(3) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters.
(1) Der Auftraggeber räumt dem Anbieter das Recht ein, die überlassenen Materialien im Rahmen der Auftragserfüllung zu vervielfältigen und zu bearbeiten.
(2) Eine darüber hinausgehende Nutzung der digitalisierten Materialien durch den Anbieter erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
(3) Der Anbieter erwirbt durch die Digitalisierung keine eigenen Urheberrechte an den Inhalten.
(1) Laufende Cloud-Archivierungsverträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung werden die gespeicherten Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Download bereitgehalten und danach gelöscht.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026